Seit mehr als 50 Jahren produzieren und koproduzieren öffentlich-rechtliche Sender Kinofilme und kaufen diese an. Sie initiieren Sendungen und beauftragen freie Autor*innen und Filmemacher*innen. Der unschätzbare Fundus, der dadurch entstanden ist, verdankt sich dem Enthusiasmus einzelner Redakteur*innen und Redaktionen, aber auch dem gesetzlich verankerten Bildungsauftrag der Sender. Von Beginn an bestand dabei ein Spannungsverhältnis zwischen der öffentlich-rechtlichen Finanzierung der Sender und der eingeschränkten Öffentlichkeit der produzierten und erworbenen Beiträge, die nach der Ausstrahlung im Archiv verschwanden und heute kommerziell ausgewertet werden.
In einem ganztägigen Symposium am 23. September widmen wir uns in drei Panel-Runden der Möglichkeit, aus den Archiven der TV-Sender „Living Archives“ zu machen, deren Bestände für die Forschung und kulturelle Bildung zur Verfügung stehen. Am Beispiel der Filmemacher*innen Navina Sundaram, Harun Farocki und Sohrab Shahid Saless, die vor allem mit NDR, WDR und ZDF eng zusammengearbeitet haben, sollen konkrete Modelle entwickelt werden, gemeinsam mit den Sendern und anderen gesellschaftlichen Akteur*innen den Zugang und die Öffentlichkeit der öffentlich-rechtlichen Archivbestände und damit die Vergegenwärtigung von Filmgeschichte zu sichern.
Im Herbst 2020 fand im Rahmen von Archive außer sich das Symposium Recht auf Öffentlichkeit. Arbeit mit TV-Archiven statt. Arbeiten von Navina Sundaram, Sohrab Shahid Saless und Harun Farocki verdeutlichten die Forderung, gemeinsam mit den Rundfunkanstalten und anderen gesellschaftlichen Akteur*innen den Zugang und die Nutzbarkeit der öffentlich-rechtlichen Archivbestände und damit die Vergegenwärtigung von Filmgeschichte zu sichern. Der historische, kulturelle und edukative Wert der Archivbestände der Sender steht außer Zweifel. Höchste Zeit also, sie als demokratisches Gemeingut und nationales Filmerbe zu betrachten, über das Recht auf Bildung, über Urheber- und Persönlichkeitsrechte und die Zukunft des Fernsehens zu diskutieren. Positive Signale sind wahrnehmbar, innerhalb und außerhalb der Sender. Auf dem Symposium sollen sie gebündelt und verstärkt werden.
Recht auf Öffentlichkeit II lädt Vertreter*innen der Fernsehanstalten, aus kulturellen Institutionen, Wissenschaft, Kino und Filmproduktion zur offenen Debatte ein.
Symposien im Rahmen von Archive außer sich
Konzeption: Vivien Buchhorn, Merle Kröger und Volker Pantenburg
seit 2018
Foto: Vivien Buchhorn im Gespräch mit Veit Scheller (ZDF)
Copyright: Dario Lehner
Seit mehr als 50 Jahren produzieren und koproduzieren öffentlich-rechtliche Sender Kinofilme und kaufen diese an. Sie initiieren Sendungen und beauftragen freie Autor*innen und Filmemacher*innen. Der unschätzbare Fundus, der dadurch entstanden ist, verdankt sich dem Enthusiasmus einzelner Redakteur*innen und Redaktionen, aber auch dem gesetzlich verankerten Bildungsauftrag der Sender. Von Beginn an bestand dabei ein Spannungsverhältnis zwischen der öffentlich-rechtlichen Finanzierung der Sender und der eingeschränkten Öffentlichkeit der produzierten und erworbenen Beiträge, die nach der Ausstrahlung im Archiv verschwanden und heute kommerziell ausgewertet werden.
In einem ganztägigen Symposium am 23. September widmen wir uns in drei Panel-Runden der Möglichkeit, aus den Archiven der TV-Sender „Living Archives“ zu machen, deren Bestände für die Forschung und kulturelle Bildung zur Verfügung stehen. Am Beispiel der Filmemacher*innen Navina Sundaram, Harun Farocki und Sohrab Shahid Saless, die vor allem mit NDR, WDR und ZDF eng zusammengearbeitet haben, sollen konkrete Modelle entwickelt werden, gemeinsam mit den Sendern und anderen gesellschaftlichen Akteur*innen den Zugang und die Öffentlichkeit der öffentlich-rechtlichen Archivbestände und damit die Vergegenwärtigung von Filmgeschichte zu sichern.
Im Herbst 2020 fand im Rahmen von Archive außer sich das Symposium Recht auf Öffentlichkeit. Arbeit mit TV-Archiven statt. Arbeiten von Navina Sundaram, Sohrab Shahid Saless und Harun Farocki verdeutlichten die Forderung, gemeinsam mit den Rundfunkanstalten und anderen gesellschaftlichen Akteur*innen den Zugang und die Nutzbarkeit der öffentlich-rechtlichen Archivbestände und damit die Vergegenwärtigung von Filmgeschichte zu sichern. Der historische, kulturelle und edukative Wert der Archivbestände der Sender steht außer Zweifel. Höchste Zeit also, sie als demokratisches Gemeingut und nationales Filmerbe zu betrachten, über das Recht auf Bildung, über Urheber- und Persönlichkeitsrechte und die Zukunft des Fernsehens zu diskutieren. Positive Signale sind wahrnehmbar, innerhalb und außerhalb der Sender. Auf dem Symposium sollen sie gebündelt und verstärkt werden.
Recht auf Öffentlichkeit II lädt Vertreter*innen der Fernsehanstalten, aus kulturellen Institutionen, Wissenschaft, Kino und Filmproduktion zur offenen Debatte ein.
Symposien im Rahmen von Archive außer sich
Konzeption: Vivien Buchhorn, Merle Kröger und Volker Pantenburg
seit 2018
Foto: Vivien Buchhorn im Gespräch mit Veit Scheller (ZDF)
Copyright: Dario Lehner